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Der Bundesfinanzhof hat über die steuerliche Behandlung
einer Outplacement-Beratung entschieden.
(Aktenzeichen XI R 22/00)
Damals war eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung bis zu
einem Betrag von 12.271 EUR steuerfrei. In der der
Entscheidung zugrunde liegenden Sache hatte das Unternehmen
darüber hinaus eine Outplacement-Beratung gewährt. Es
stellte sich die Frage, ob diese ergänzenden
Entschädigungsleistungen aus
sozialer Fürsorge steuerfrei sind. Der Bundesfinanzhof
bejahte es, wenn der Betrag für die Outplacement-Maßnahme
nicht bar ausgezahlt wird.
Wenn Sie also eine Abfindung über 100.000 EUR vereinbaren,
so müssen Sie auf den Betrag, der 12.271 EUR übersteigt
Steuern zahlen. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine
Outplacement-Beratung vereinbaren und Ihr Arbeitgeber uns
bezahlt, so ist dieser Betrag bspw. 20.000 EUR steuerfrei.
Um möglichst schnell wieder eine adäquate Position bekleiden
zu können, ist diese clevere Alternative alternativlos.
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Arbeitsplatz und sparen Sie Steuern.
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