Warum Aufhebungsvertrag und nicht Kündigung?
Der Aufhebungsvertrag
- bietet die Chance, das Arbeitsverhältnis im guten
Einvernehmen zu lösen
- hat oft das Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu
vermeiden
- zwingt zum Ausgleich der beiderseitigen Interessen und
damit zu einer fairen Trennung
Rechtliche Aspekte
Der Aufhebungsvertrag ist so abzufassen, dass keine
Sperrfrist vom Arbeitsamt verhängt wird, wenn Anspruch auf
Arbeitslosengeld gestellt wird. Auf jeden Fall sollte der
Aufhebungsvertrag die Kündigungsfristen einhalten, die
zugunsten des Mitarbeiters gelten (sonst Sperrfrist). Das
Steuerrecht ist natürlich bei der Gestaltung des
Aufhebungsvertrages eine wesentliche Komponente. Ein
gleichermaßen auf Interessenvertretung und auf eine faire,
gütliche Trennung ausgerichteter Fachanwalt für Arbeitsrecht
lohnt sich. Wir helfen gerne, den passenden Anwalt finden.
Bestandteile des Aufhebungsvertrages
Die formelle Aufhebung des Arbeitsvertrages mit
Beendigungszeitpunkt, mögliche vorzeitige Freistellung, -
Rückgabe der Arbeitsmittel, Unterlagen, Dienstwagen u.s.w..
Abfindung: 50 % bis 100 % eines Zwölftels des aktuellen
Jahresgehaltes inkl. Prämien, Bonus u.s.w. pro Dienstjahr
Firmenrente, soweit Zusage besteht
Übernahme der Kosten des OutPlacement-Coaching
Einbeziehung eines möglichst bereits vorliegenden Zeugnisses
(wahrheitsgemäß und berufsfördernd) als Auflage des
Aufhebungsvertrages
Diese
Information stellt keine Rechtsberatung dar und ist ohne
Gewähr
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